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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Start am  28. Juni 2025
Technik (Hardware & Software) 15.06.2025

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Start am 28. Juni 2025

Wichtige Inhalte des BFSG

Geltungsbereich

  • Produkte: Das Gesetz gilt fĂźr bestimmte Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, darunter:
    • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme (z.B. Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones)
    • Selbstbedienungsterminals (z.B. Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten)
    • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang (z.B. fĂźr Telekommunikation oder audiovisuelle Medien)
    • E-Book-Lesegeräte
  • Dienstleistungen: Das BFSG gilt fĂźr Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 fĂźr Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, wie:
    • Telekommunikationsdienste (Telefonie, Messenger etc.)
    • Elemente von PersonenbefĂśrderungsdiensten (Webseiten, Apps, elektronische Tickets)
    • Bankdienstleistungen
    • E-Books und hierfĂźr bestimmte Software
    • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Online-Shops, Apps)

Ziel und Bedeutung

  • Ziel: Allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen, älteren Personen und Menschen mit wenig digitaler Erfahrung – soll die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermĂśglicht werden.
  • Digitalisierung: Besonders digitale Barrierefreiheit steht im Vordergrund. Öffentliche Einrichtungen hatten bereits Pflichten, nun werden diese auf private Unternehmen ausgeweitet.

Ausnahmen

  • Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von hĂśchstens 2 Millionen Euro sind teilweise ausgenommen. Sie mĂźssen die Barrierefreiheitsanforderungen fĂźr Online-Shops selbst nicht erfĂźllen, sofern sie keine explizit durch das BFSG erfassten Produkte anbieten.
  • Übergangsfristen: FĂźr bestimmte Dienstleistungen gelten Übergangsfristen (bis zu fĂźnf Jahre), fĂźr Selbstbedienungsterminals sogar bis zu 15 Jahre.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • MarktĂźberwachung: Bei Verstößen kĂśnnen MarktĂźberwachungsbehĂśrden die Bereitstellung des Produkts oder der Dienstleistung einschränken oder untersagen. Produkte kĂśnnen zurĂźckgenommen oder zurĂźckgerufen werden.
  • Bußgelder und Abmahnungen: Bei Verstößen drohen Bußgelder und Abmahnungen.

Technische Anforderungen

  • Stand der Technik: Die Barrierefreiheitsanforderungen orientieren sich am Stand der Technik und werden durch Normen und Standards konkretisiert, die von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit verĂśffentlicht werden.
  • Konformitätsvermutung: Bei Einhaltung harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen gilt eine Konformitätsvermutung.

Fazit

Das BFSG ist ein Meilenstein für die Inklusion in Deutschland, da es die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen – insbesondere im digitalen Bereich – massiv ausweitet und damit die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben stärkt.


Hier findest du weiterfĂźhrende Informationen: BFSG


Dank an Mario fĂźr die Inspiration zum Thema

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