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Risiko? oder Teurer Irrtum: Verbraucherportal warnt vor lĂźckenhaften Drohnenversicherungen
Technik (Hardware & Software) 06.07.2025

Risiko? oder Teurer Irrtum: Verbraucherportal warnt vor lĂźckenhaften Drohnenversicherungen

Viele Drohnenpiloten glauben fälschlicherweise, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch bei Drohnenschäden ausreicht. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrtum: Die Privathaftpflicht greift bei Drohnenflügen in den meisten Fällen nicht und übernimmt weder Schäden noch schützt sie vor Bußgeldern.

Wichtige Fakten zur Drohnenversicherungspflicht:

  • Gesetzliche Versicherungspflicht: FĂźr alle Drohnen, die im Freien betrieben werden, besteht eine Versicherungspflicht nach §43 LuftVG – unabhängig vom Gewicht und auch bei rein privater Nutzung. Eine Ausnahme gibt es nur fĂźr reine Indoor-Nutzung.
  • Gefährdungshaftung: Als Drohnenhalter haftet man auch dann fĂźr Schäden, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, etwa bei technischen Defekten oder Vogelschlag (§33 LuftVG). Die Privathaftpflicht leistet aber in der Regel nur bei nachgewiesenem Verschulden und deckt die sogenannte Gefährdungshaftung nicht ab.
  • Mindestdeckung: Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung liegt bei 750.000 Sonderziehungsrechten (rund 1 Million Euro).
  • Versicherungsbestätigung: Beim Fliegen muss eine spezielle Versicherungsbestätigung nach §106 LuftVZO mitgefĂźhrt werden, die u.a. die Seriennummer der Drohne und die DeckungshĂśhe enthält. Fehlt diese, drohen empfindliche Bußgelder – Kontrollen finden nicht nur nach Unfällen, sondern auch bei regulären FlĂźgen statt.

Häufige Irrtßmer und Risiken:

  • Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten keinen ausreichenden Schutz oder kĂśnnen die nĂśtigen Versicherungsbestätigungen nicht ausstellen. Das ist ein klares Warnsignal, dass die Police nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Auch sehr leichte Drohnen (unter 250 Gramm) sind versicherungspflichtig, solange sie im Freien geflogen werden.
  • Wer ohne korrekte Drohnenversicherung fliegt, riskiert hohe Strafen und muss im Schadensfall fĂźr alle Kosten selbst aufkommen – das kann existenzbedrohend sein.

Empfehlung:
Absolut notwendig ist der Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung, die explizit die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes erfßllt und die Gefährdungshaftung abdeckt. Nur so sind Drohnenpiloten rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite.


Hier findest du weiterfĂźhrende Informationen: Drohnen Camp

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