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KI Urheberrecht: Was die EU-Verordnung fĂźr Fotografen und Kreative bedeutet
KĂźnstliche Intelligenz 17.03.2026

KI Urheberrecht: Was die EU-Verordnung fĂźr Fotografen und Kreative bedeutet

Kurz gefasst: Die neuen EU‑Regelungen zu KI (AI Act plus ergänzende Urheberrechtsinitiativen) zwingen KI‑Anbieter zu mehr Transparenz und Opt‑out‑Möglichkeiten – für dich als Fotografen bedeuten sie vor allem indirekten Schutz, aber noch keine automatische Vergütung.

Was die EU konkret plant

  • Anbieter generativer KI mĂźssen offenlegen, mit welchen Daten ihre Modelle trainiert wurden – inklusive Umgang mit urheberrechtlich geschĂźtzten Werken; EU‑Urheberrecht gilt fĂźr alle Systeme, die hier angeboten werden, auch wenn sie außerhalb der EU trainiert wurden.
  • Geplant ist ein Opt‑out‑Mechanismus: Urheber sollen ihre Werke maschinenlesbar als „nicht fĂźr KI‑Training freigegeben“ kennzeichnen kĂśnnen; diskutiert wird u.a. eine zentrale Liste bei einer EU‑Stelle.

Folgen für das Training von Bild‑KIs

  • KI‑Firmen mĂźssen kĂźnftig belegen, dass sie Opt‑outs beachten und urheberrechtlich geschĂźtzte Werke nur rechtmäßig verwenden; fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann als Urheberrechtsverstoß mit Bußgeldern und mĂśglichem Marktausschluss gewertet werden.
  • FĂźr dich heißt das: KĂźnftige Modelle dĂźrfen deine Bilder nicht mehr einfach ungefragt aus dem Netz ziehen, wenn du deine Rechte ausdrĂźcklich vorbehältst – bei bereits trainierten Modellen ist die Lage weiterhin ungeklärt und wird wohl vor Gericht entschieden.

KI‑Ergebnisse und dein eigenes Urheberrecht

  • Das EU‑Parlament drängt darauf, dass rein KI‑generierte Inhalte keinen vollen Urheberrechtsschutz erhalten; schutzfähig bleiben aber menschliche Beiträge wie Auswahl, Anordnung und weitergehende Bearbeitung.
  • Praktisch: Klassische Bildbearbeitung, Retusche, Compositing usw. mit KI‑Tools bleibt klar urheberrechtlich geschĂźtzt, solange deine kreative Steuerung prägend ist; reine „Prompt‑Outputs“ kĂśnnten in der EU eher als nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig gelten.

VergĂźtung und Lizenzmodelle

  • Die EU will einen Lizenzmarkt fĂźr Trainingsdaten anstoßen: KI‑Anbieter sollen reguläre Lizenzen kaufen oder in kollektive VergĂźtungssysteme einzahlen, damit Kreative entlohnt werden.
  • Konkrete Tarife, Pauschalen oder VergĂźtungsschemata speziell fĂźr Fotograf:innen existieren bislang nicht; hier setzt man auf Verwertungsgesellschaften und Berufsverbände, die passende Modelle entwickeln und verhandeln sollen.

Was du jetzt praktisch tun kannst

  • Rechtsposition klarstellen: In Website‑Texten (Impressum/AGB) und – soweit mĂśglich – in Metadaten festhalten, dass du Text‑ und Datamining fĂźr KI‑Training untersagst; kĂźnftige KI‑Anbieter mĂźssen solche Opt‑outs nach EU‑Logik berĂźcksichtigen.
  • Über Verbände (Fotorat, VG Bild‑Kunst, Berufsverbände) Druck machen, damit entweder kollektive VergĂźtungsmodelle etabliert oder wirksame Ausschlussmechanismen umgesetzt werden – genau auf diese Strukturen zielt der EU‑Gesetzgeber ab.

Hier findest du weiterfĂźhrende Informationen: DOCMA


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